Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 13*     Ausgegeben in München am 10. Juli 2012    Jahrgang 2012

 

 


 

Inhalt

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Unterfranken

Abschlussprüfung 2013 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Abschlussprüfung 2013 an Wirtschaftsschulen

Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Besetzung von Mitarbeiterstellen bei den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Offene Stellen



 

 





Ausschreibung von Referentenstellen
an der Regierung von Unterfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Juni 2012  Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.6 775

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Unterfranken wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

 

Die zu besetzende Stelle wird schwerpunktmäßig folgende Aufgaben umfassen:

-         Organisation, Dienst- und Fachaufsicht sowie die Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren

-         schulartübergreifende Fachfragen insbesondere zu den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Verhalten

-         Ausgestaltung der Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen

-         Koordination und Weiterentwicklung der Beratungsdienste im Förderschulbereich sowie die Zusammenarbeit mit den Beratungsdiensten der Grund- und Mittelschulen

-         EDV in der Schulverwaltung

-         Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personalersatz

 

Erwartet und vorausgesetzt werden:

-         Erfahrung in Führungsposition

-         mehrjährige Erfahrung im Unterrichts- und Beratungsalltag von Förder- und Volksschulen

-         Ausbildung und Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen

-         Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern und kommunalen Behörden

-         Bereitschaft und Fähigkeit zu flexibler Kommunikation mit den Netzwerkpartnern in Unterfranken

-         sehr gute EDV-Kenntnisse

-         Beratungsqualifikation

-         Fähigkeit zu bedarfsorientierter selbständiger Arbeit sowie Zusammenarbeit im Team

-         Organisationsgeschick und Planungssicherheit

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 



Abschlussprüfung 2013
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Juni 2012  Az.: VII.5-5 S 9500-5-7a.56 034

 

Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2013 an folgendem Termin statt:

 

Mittwoch, 5. Juni 2013

Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

 

Montag, 10. Juni 2013

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-         Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre

        (9.30 bis 10.30 Uhr)

und

-         Berufs- und Rechtskunde

        (11.00 bis 12.00 Uhr)

 

und am

 

Freitag, 7. Juni 2013

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-         Deutsch                        (9.30 bis 10.30 Uhr)

-         Sozialkunde                  (11.00 bis 12.00 Uhr)

-         Englisch                        (12.30 bis 13.30 Uhr)

 

statt.

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

 

Donnerstag, 26. September 2013

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am

 

Freitag, 27. September 2013

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-         Deutsch                        (9.30 bis 10.30 Uhr)

-         Sozialkunde                  (11.00 bis 12.00 Uhr)

-         Englisch                        (12.30 bis 13.30 Uhr)

 

und am

 

Montag, 30. September 2013

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-         Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre

        (9.30 bis 10.30 Uhr)

und

-         Berufs- und Rechtskunde

        (11.00 bis 12.00 Uhr)

statt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 27

 

 

 

 



Abschlussprüfung 2013
an Wirtschaftsschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 20. Juni 2012  Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.52 208

1.        Die Abschlussprüfung 2013 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:

 

Fach

Prüfungstermin

Englisch,

mündliche Prüfung

Montag, 17. Juni 2013 bis

Freitag, 21. Juni 2013

Rechnungswesen,

praktische Prüfung (H-Zweig)

Montag, 17. Juni 2013 bis

Donnerstag, 20. Juni 2013

Ersatzfremdsprache

Freitag, 21. Juni 2013

Deutsch

Montag, 24. Juni 2013

Englisch,

schriftliche Prüfung

Dienstag, 25. Juni 2013

Rechnungswesen,

theoretische Prüfung (H-Zweig)

Mittwoch, 26. Juni 2013

Mathematik

(M-Zweig)

Donnerstag, 27. Juni 2013

Betriebswirtschaft

Freitag, 28. Juni 2013

 

Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein KMS.

 

Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.

 

2.        Für die Abschlussprüfung 2013 an den Wirtschaftsschulen gilt:

 

2.1  Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

2.2  Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.

 

2.3   Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2013 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

 

Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nr. 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.

 

Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:

-         Volkswirtschaft,

-         ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,

-         ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.

 

Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2012 Nr. 27

 

 

 

 



Ausschreibung von Stellen
für Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 20. Juni 2012  Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a. 54 498

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2012 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.     Berufliche Oberschule Friedberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Im Schuljahr 2011/2012 werden an der Fachoberschule 758 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Im Bereich der Berufsoberschule werden im Schuljahr 2011/2012 in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik 101 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.     Berufliche Oberschule Coburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Im Schuljahr 2011/2012 werden an der Fachoberschule 377 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Im Bereich der Berufsoberschule werden im Schuljahr 2011/2012 in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik 193 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.     Staatliche Berufsschule II Bamberg

An der Berufsschule werden im Schuljahr 2011/2012 in den Berufsfeldern Drucktechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Farbtechnik- und Raumgestaltung sowie Körperpflege 1.323 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 42 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.

 

Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)  von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)   gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)   von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 



Besetzung von Mitarbeiterstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. Juni 2012  Az.: VI.9-5 O 5121-6b.53 741

Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen. Die Wahrnehmung der einzelnen Stellen ist in funktionsverträglichem Umfang auch in Teilzeit möglich.

1.     Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West

Zum 1. August 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Physik

Mitarbeiter/Mitarbeiterin für die Fragen der Schülermitverantwortung

 

2.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern

Zum 1. August 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Deutsch

 

3.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz

Zum 1. August 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Informatik

 

4.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberfranken

Zum 1. August 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Englisch

 

5.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken

Zum 1. August 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Italienisch (auch zuständig für die Gymnasien in Oberfranken und Unterfranken)

 

6.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Unterfranken

Zum 1. August 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Mathematik

 

7.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben

Zum 1. August 2012

Mitarbeiter/Mitarbeiterin für die Fragen der Schülermitverantwortung

Zum 1. August 2013

Fachreferent/Fachreferentin für Latein

 

Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben. Beim Aufgabenfeld des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin für die Fragen der Schülermitverantwortung bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West kommt die Unterstützung der SMV-Arbeit auf überregionaler Ebene hinzu.

 

Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Darüber hinaus soll der Bewerber bzw. die Bewerberin an einer Schule im Zuständigkeitsbereich des Bezirks des/der Ministerialbeauftragten, bei dem/der die Stelle, für die er/sie sich bewirbt, ausgeschrieben ist, beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden MB-Bezirk versetzen zu lassen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienrätinnen und Studienräte sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.

 

Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.

 

Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)   durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Wenn noch keine periodische Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin erfolgt ist, die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt, der Bewerber bzw. die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde, der Bewerber bzw. die Bewerberin mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen, betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, oder wenn sich die Leistungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion wesentlich verändert haben, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen und beizufügen.

 

b)       durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 



Offene Stellen

Neubesetzung einer freien Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 ist in der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle neu zu besetzen:

Referent/Referentin im Referat

Externe und interne Evaluation der Einzelschule

(Schwerpunkt Berufliche Schulen)

Die Stelle ist auf fünf Jahre befristet und bei entsprechenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen bis BesGr. A 15 beförderungsfähig.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Schulaufsicht vor Ort ist das Referat verantwortlich für die Konzeption und die Umsetzung der externen Evaluation im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung an allen bayerischen Schulen. Im Referat sind deshalb Lehrkräfte aller Schularten beschäftigt.

In enger Kooperation mit den anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Referats gehört zu den Aufgaben der hier zu besetzenden Stelle:

-         Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der Evaluatoren,

-         Betreuung und Beratung der Evaluationsteams bei der Durchführung der Evaluation,

-         Analyse und Auswertung der Evaluationsberichte für die Bildungsberichterstattung,

-         Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht,

-         Vortragstätigkeit im Rahmen der Implementierung,

-         Zusammenarbeit mit den anderen Referaten der Qualitätsagentur in den Bereichen Bildungsmonitoring, Vergleichsarbeiten und Interne Evaluation.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen,

-         mehrjährige Unterrichtspraxis,

-         fundierte Kenntnisse in Schulentwicklung und Evaluation,

-         praktische Erfahrungen mit schulischen Qualitätsmanagementsystemen (z. B. QmbS),

-         Interesse an Fragen zur Theorie der Schule und der Bildung,

-         Aufgeschlossenheit für empirisch gestütztes Arbeiten.

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit und Bereitschaft zum Arbeiten im Team,

-         sicheres Auftreten,

-         Organisationsgeschick,

-         überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken,

-         Engagement und Flexibilität.

 

Eine Tätigkeit als Evaluator/Evaluatorin ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig.

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Reisetätigkeiten anfallen.

Aussagekräftige Bewerbungen, aus denen die Passung zwischen individueller Qualifikation und Stellenprofil deutlich wird, sind bis spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München,  z. H. Frau Prof. Dr. Eva-Maria Lankes zu richten.

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Internationale Schule Dubai, Verein. Arab. Emirate

 

Besetzungsdatum:   1. August 2013

Bewerbungsende:    30. August 2012

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 379

Abschlüsse der Sekundarstufe I und Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Besetzung von zwei Stellen als
Fachberater/Fachberaterin für
Katholische Religionslehre an den
Gymnasien in Bayern

 

Zum 1. August 2012 sind zwei Stellen für Fachberater an den Gymnasien in Bayern neu zu besetzen. Die erste Stelle umfasst die Tätigkeit des Fachberaters/der Fachberaterin für die Gymnasien im Raum Unter-, Mittel- und Oberfranken; die zweite Stelle umfasst den Raum Niederbayern und Oberpfalz.

Der Fachberater/Die Fachberaterin besucht im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Unterricht in Katholischer Religionslehre an den Gymnasien in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich. Aufgrund seiner/ihrer Beobachtungen gibt er/sie den im Katholischen Religionsunterricht eingesetzten Lehrkräften Hinweise und Anregungen hinsichtlich der Stoffwahl und Lehrweise. Auf Wunsch berät er/sie den Schulleiter/die Schulleiterin der besuchten Schule.

 

Der Fachberater/Die Fachberaterin führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus regionale Fortbildungen durch. Er/Sie arbeitet eng zusammen mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen und stimmt sich mit den Fachreferenten für Katholische Religionslehre bei den Ministerialbeauftragten ab. Der Fachberater/Die Fachberaterin steht ferner dem Staatsministerium für besondere Aufgaben im Bereich des katholischen Religionsunterrichts zur Verfügung.

 

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Bewerbungen werden über die Leitung der Schule, die eine Stellungnahme beifügt, binnen drei Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat VI.2, eingereicht.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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